Liebe Hundebesitzer,
bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Sie können uns zur Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten telefonsich erreichen:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:30 Uhr
Telefon: 0381 8097299
Verkauf von Tierarzneimitteln/ Medikamentenabholung/ Futtermittel:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 11.30 Uhr und 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Praxisteam
Liebe Hundebesitzer,
sicherlich ist Ihnen aufgefallen, dass sich vor unserer Praxis kein Wassernapf mehr befindet. Gerade an heißen Sommertagen oder längeren Autofahrten wäre ein kühler Schluck sicher empfehlenswert. Allerdings kann dieser Wassernapf auch zu einer Ansteckungsquelle werden, denn die meisten Hunde, die unsere Praxis aufsuchen, sind krank und können somit Krankheitserreger an Ihren Hund weitergeben. Wir möchten Sie bitten, sich selbst einen Napf für die Wartezeit mitzubringen! Sprechen Sie uns im Notfall direkt an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Praxisteam
Liebe Tierbesitzer,
Der tierärztliche Bereitschaftsdienst wird im Stadtgebiet Rostock und im Landkreis Bad Doberan unter den niedergelassenen Kollegen und der Tierklinik Rostock aufgeteilt.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie unter der Tel.Nr. 0381 26054441. Außerhalb der angesagten Notdienstzeiten wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt oder die Tierklinik Rostock ( Tel. 0381 252770 ).
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.tierarztnotdienst-rostock.de
Liebe Tierhalter,
am 01.03.2018 trat eine Erneuerung des Arzneimittelgesetztes für Tierärzte in Kraft. Dabei wurden die Richtlinien für die Anwendung und Abgabe von Antibiotika verschärft. Das Zunehmen der Resistenzen auf bestimmte Antibiotika in der Medizin ist weiterhin bekannt und ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Medikamenten unabdingbar. Wir dürfen deshalb keine Antibiotika an Tierbesitzer abgeben, ohne die Tiere vorher untersucht zu haben. Es gibt aber fast immer unterstützende Mittel, die kein Antibiotikum enthalten und die man bis zum nächsten Tierarztbesuch anwenden kann. An die Tierbesitzer, deren Tiere antibiotikahaltige Arzneien verordnet bekommen haben, appellieren wir eindringlich, die vom Tierarzt verordneten Dosierungsvorgaben unbedingt einzuhalten und die Medikamentengabe nicht vorzeitig (z.B. bei Verbesserung des Allgemeinbefindens) abzubrechen. Nur so können wir verhindern, dass überlebende Bakterien eine Unempfindlichkeit gegen das Antibiotikum entwickeln. In einigen Fällen (z.B. bei einem Wechsel des Antibiotikums oder wenn bestimmte Wirkstoffe verwendet werden sollen) sind wir verpflichtet worden, eine bakteriologische Untersuchung mit einem Resistenztest im Labor anfertigen zu lassen. Diese Maßnahme ist für den Tierbesitzer mit zusätzlichen Kosten verbunden, sichert aber die Auswahl eines geeigneten Medikamentes.
Quelle: Deutsches Tierärzteblatt, April 2018, „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV), gültig ab 01.02.2018“
Ihr Praxisteam